Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen

Stand: Februar 2025

1. Gegenstand des Vertrags

1.1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Juucy Software GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Vertragspartner („Kunde“). Die vereinbarten Dienstleistungen und Verpflichtungen sind in diesen AGB sowie in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung festgelegt.

Diese AGB sowie die Kooperationsvereinbarung gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Geltung für zukünftige Verträge

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses. Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.3 Einsatz unabhängiger Recruiter

Der Kunde erkennt an, dass alle über die juucy-Plattform erbrachten Recruiting-Dienstleistungen von unabhängigen Recruitern oder Agenturen als eigenständige Unternehmen erbracht werden. Juucy fungiert ausschließlich als Plattform-Intermediär und stellt die Verbindung zwischen Kunden und unabhängigen Recruiting-Professionals her. Zwischen juucy, dem Kunden und den über die Plattform engagierten Recruitern entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Anstellungsverhältnis und kein gesellschaftsrechtliches Partnerschafts- oder Vertretungsverhältnis im rechtlichen Sinne.

2. Beginn und Laufzeit des Vertragsverhältnisses

2.1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Das Vertragsverhältnis tritt mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung oder durch Registrierung auf www.recruit.juucy.io in Kraft.

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Jede Partei kann das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail ausreichend) kündigen.

2.2 Verfügbarkeit der Dienstleistungen

Die vereinbarten Dienstleistungen können nur während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Nach Vertragsende erlöschen alle nicht genutzten Leistungsansprüche.

3. Leistungsumfang

3.1 Leistungsgegenstand

Der Anbieter verpflichtet sich zur Erbringung der Dienstleistungen, die auf www.juucy.io sowie in der Kooperationsvereinbarung beschrieben sind.

3.2 Nutzung von Kundendaten

Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Kundendaten für Trendanalysen und Marktanalysen zu verwenden.

3.3 Kein Exklusivitätsrecht

Der Anbieter gewährt keine Exklusivität. Die gleichen oder ähnliche Dienstleistungen können auch anderen Kunden angeboten werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung für die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach den im Kooperationsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden genannten Entgelten oder nach einem im Rahmen eines individuellen Angebots genannten Preis. Maßgeblich ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Vertragsangebots an den Kunden im Vertrag oder im Angebot angegeben war. Soweit sich Entgelte am Jahresgehalt orientieren, gilt dieses als Zieljahresvergütung (OTE).

Die entsprechende Rechnung ist unmittelbar nach:

  • Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (wenn eine Einrichtungsgebühr angeboten wurde),
  • der Unterschrift des Arbeitsvertrages (wenn eine Service- oder Einstellungsgebühr angeboten wurde)
  • vor Gewährung des Zugangs zu www.recruit.juucy.io (wenn eine Abonnementgebühr angeboten wurde)

per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat zu begleichen.

4.2 Preisanpassungen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise und Abrechnungsmodelle nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von mindestens vier Wochen anzupassen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Anpassung zu einer erheblichen Kostensteigerung führt.

4.3 Vermittlung von Kandidaten über Juucy

Wenn ein durch juucy identifizierter Kandidat innerhalb von zwölf (12) Monaten nach seinem letzten Austausch mit dem Kunden einen Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Dienstleistungsvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung eingeht, ist die vereinbarte Vermittlungsgebühr an den Anbieter zu zahlen.

Sollte der Kandidat durch den Kunden an eine dritte Person oder ein drittes Unternehmen weitergeleitet werden und kommt es dort zu einem Vertragsabschluss, bleibt die Vermittlungsgebühr ebenfalls fällig.

4.4 Informationspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, juucy unverzüglich über den Vertragsabschluss zu informieren und jede spätere Änderung (Verlängerung, Kündigung, Neuabschluss etc.) mitzuteilen.

Für den Fall, dass der Kunde juucy nicht innerhalb von 14 Werktagen über den Vertragsabschluss informiert und sich für das Preismodell „Service Fee“ entschieden hat, kann eine angemessene Vertragsstrafe fällig werden. Die Höhe orientiert sich an dem entgangenen Umsatz und wird individuell, jedoch maximal bis zum zweifachen der ursprünglichen Servicegebühr festgesetzt.

4.5 Empfehlungsprogramm

juucy bietet ein Empfehlungsprogramm an, bei dem bestehende Kunden andere Unternehmen über einen personalisierten Empfehlungslink verweisen können. Kommt es infolge der Empfehlung zu einer Nutzung der Plattform, können sowohl der Empfehlende als auch das empfohlene Unternehmen sowie ggf. ein verbundenes Unternehmen von Vorteilen profitieren.

  • Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Nutzung des offiziellen Empfehlungslinks. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist ausgeschlossen.
  • Das Programm gilt ausschließlich für Empfehlungen ab dem 1. April 2024. Für zuvor ausgesprochene Empfehlungen besteht kein Anspruch auf etwaige Vorteile.
  • Juucy behält sich vor, das Programm jederzeit zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

5. Zusammenarbeit & Compliance

5.1 Nichtübertragbarkeit des Vertrags

Der Kunde darf keine Vertragsrechte oder -pflichten ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen.

5.2 Kommunikation & Marketing

Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden auch nach Vertragsende Informationen zu relevanten Dienstleistungen per E-Mail zuzusenden. Der Kunde kann dem jederzeit formlos widersprechen.

5.3 Speicherung von Daten

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für geliefertes Datenmaterial oder Werbetexte und ist nicht verpflichtet, diese zu speichern oder zurückzusenden.

5.4 Aktualität von Stellenanzeigen

Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich informieren, wenn eine ausgeschriebene Stelle nicht mehr verfügbar ist.

5.5 Referenznutzung

Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, seinen Namen und sein Logo als Referenzkunde zu nennen, z. B. auf der Webseite oder in Marketingmaterialien.

5.6 Nachweis der Einstellung

Kunden, die einen Arbeitsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Unterauftragsvertrag oder einen anderen Vertrag, der die Erbringung einer Aufgabe gegen Entgelt für einen unbestimmten oder bestimmten Zeitraum regelt, mit einem durch juucy identifizierten Kandidaten abschließen, erklären sich mit folgendem einverstanden:

1) juucy unverzüglich und ohne Verzögerung über das Datum der Vertragsunterzeichnung informieren (und juucy über jede Änderung informieren),

2) juucy eine Kopie des Vertrags oder einen Nachweis über die Beschäftigung (Brief, E-Mail) zur Verfügung stellen, in dem die Hauptbedingungen des abgeschlossenen Vertrags (Vergütung, Gebühren, Laufzeit usw.) festgelegt sind.

Die Zahlung der Vermittlungsgebühr wird, sofern nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Kandidaten fällig.

5.7 Mitteilungspflicht und Vermittlungsschutz

(1) Kandidatenschutz: Alle Kandidaten, die gegenüber juucy oder den über die Plattform tätigen Recruiter die Autorisierung zur Offenlegung ihrer Informationen (nachfolgend „Autorisierungszeitpunkt“) erteilt haben, sind ab diesem Zeitpunkt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten geschützt. Dieser Schutz gilt unabhängig vom Kanal der Einstellung, auch wenn sich der Kandidat nach dem Autorisierungszeitpunkt direkt beim Kunden bewirbt oder über andere Plattformen eingestellt wird.

(2) Mitteilungspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, juucy jede Einstellung eines solchen Kandidaten unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsabschluss oder Arbeitsaufnahme – mitzuteilen. Diese Pflicht gilt insbesondere, wenn:

  • die über juucy ausgeschriebene Vakanz besetzt wurde (hierfür können auch die Plattform-Funktionen genutzt werden), oder
  • juucy im begründeten Einzelfall um eine Offenlegung bittet, um zu prüfen, ob ein eingestellter Mitarbeiter zuvor autorisiert wurde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters zwecks Abgleich mit dem Autorisierungszeitpunkt mitzuteilen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

(3) Beweislast: Unterlässt der Kunde die Mitteilung oder macht unzutreffende Angaben, ist juucy berechtigt, die Autorisierung des Mitarbeiters nachzuweisen. In diesem Fall gilt der Vermittlungsanspruch als begründet.

5.8 Nachweis eines bestehenden Einstellungsprozesses (Vorkenntnis)

(1) Befreiung von der Provisionspflicht: Der Kunde ist von der Zahlung der Vermittlungsprovision nur dann befreit, wenn er nachweisen kann, dass zum Autorisierungszeitpunkt (gemäß 5.7 Abs. 1) bereits ein aktiver Einstellungsprozess mit dem Kandidaten bestand.

(2) Aktiver Einstellungsprozess: Ein aktiver Prozess gilt nur als eingeleitet, wenn der Kunde nachweist, dass zum Autorisierungszeitpunkt folgende Umstände kumulativ vorlagen:

  • Der Kunde hatte bereits innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Monaten vor dem Autorisierungszeitpunkt direkten Kontakt mit dem Kandidaten bezüglich derselben Vakanz;
  • Es liegt eine positive Antwort des Kandidaten auf die Anfrage des Kunden (oder umgekehrt) vor; und
  • Es fanden zum Autorisierungszeitpunkt laufende Verhandlungen zwischen dem Kandidaten und dem Kunden bezüglich dieses Stellenangebots statt.

(3) Ausschluss: Fehlt eine dieser Bedingungen zum Autorisierungszeitpunkt, bleibt die Provisionspflicht in vollem Umfang bestehen. Der Kunde erkennt an, dass in allen anderen Fällen, in denen ein Kandidat nach dem Autorisierungszeitpunkt eingestellt wird, die Kosten an juucy zu zahlen sind.

5.9 Nachbesetzungsregelung

Sofern ein über juucy eingestellter Kandidat das Unternehmen des Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Arbeitsantritt verlässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachbesetzung erfolgen. Die genauen Bedingungen, einschließlich möglicher Fristen, Umfang und etwaiger Kostenregelungen, werden individuell in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung zwischen juucy und dem Kunden festgelegt.

Eine kostenfreie Nachbesetzung, sofern vorgesehen, ist in jedem Fall auf die erste Nachbesetzung für dieselbe Position beschränkt. Sollte auch der nachbesetzte Kandidat das Unternehmen verlassen, besteht kein Anspruch auf eine weitere kostenfreie Nachbesetzung. Diese Regelung berechtigt nicht zu einer Erstattung, falls keine Nachbesetzung erfolgt.

Mitteilungspflicht bei Ausscheiden eines Kandidaten: Damit ein Anspruch auf eine etwaig vereinbarte Nachbesetzung besteht, ist der Kunde verpflichtet, juucy das Ausscheiden eines vermittelten Kandidaten innerhalb der in der Kooperationsvereinbarung definierten Nachbesetzungsfrist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Austritt des Kandidaten, in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, entfällt der Anspruch auf eine Nachbesetzung, auch wenn eine entsprechende Regelung in der Kooperationsvereinbarung vorgesehen ist.

6. Gewährleistung & Mängel

Mängel müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Einstellung der Leistungselemente in das Internet, in Textform gerügt und angezeigt werden.

7. Haftung

7.1 Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Ausschluss der Haftung für Folgeschäden

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen sowie sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen.

7.4 Keine Haftung für unsachgemäße Nutzung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Bedienung der Plattform durch den Kunden oder Dritte entstehen.

7.5 Haftungsbeschränkung auf Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung des Anbieters nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8. Datenschutz & Vertraulichkeit

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. aufgrund einer Registrierung oder der Nutzung der Software durch den Nutzer), hält er die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters verfügbar.

9. Schlussbestimmungen

Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anhänge. Sämtliche vorherigen Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsinhalte. Sollten sich in der Anwendung dieses Vertrags Lücken ergeben, für die die Parteien keine Regelung getroffen haben, oder sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung rechtlich festgestellt werden, verpflichten sich die Parteien, die Lücke zu schließen oder die unwirksame Bestimmung durch eine angemessene Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags entspricht. Dies soll unverzüglich erfolgen, sobald eine Partei die Lücke oder Unwirksamkeit gegenüber der anderen Partei schriftlich angezeigt hat. Alle Mitteilungen in diesem Zusammenhang müssen in Schriftform erfolgen.

Auf das Vertragsverhältnis findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.